Der mit dem vorgenannten Entscheid dem Vater auferlegten Weisung, sich innert Frist mit Hilfe der Beiständin für eine Therapie mit dem Ziel, seine Empathiefähigkeit gegenüber der Betroffenen zu stärken und mit dieser in einem altersgerechten Kontakt zu treten, anzumelden, sei der Vater nicht nachgekommen. Stattdessen habe die Beiständin dem Familiengericht Baden einen Arztbericht von med. prakt. I._____ vom 20. Mai 2022 eingereicht, dem zu entnehmen sei, dass der Vater einen intensiven Therapieprozess mitgemacht habe, ohne sich zu einer konkreten Therapie oder zu den Therapiefortschritten in Bezug auf die gerichtlich angeordneten Therapieziele zu äussern.