- die Eltern in ihrer Sorge um die Betroffene mit Rat und Tat zu unterstützen; - das begleitete Besuchsrecht zu organisieren; - die Besuche zu begleiten bzw. eine geeignete Fachperson für die Begleitung zu bestimmen sowie deren Finanzierung sicherzustellen; - das begleitete Besuchsrecht zu überwachen und rechtzeitig zu intervenieren resp. die Änderung des begleiteten Besuchsrechts zu beantragen, wenn dessen Ausübung mit einer konkreten -4-