2. Nach einer persönlichen Anhörung der Eltern und der Beiständin am 24. Februar 2023 (act. 13 ff.) sowie der Betroffenen am 4. April 2023 (act. 24 ff.) erkannte das Familiengericht Baden mit Entscheid vom 2. Mai 2023 Folgendes: " 1. 1.1. Der Vater wird in einer ersten Phase berechtigt erklärt, die Betroffene zwei Mal im Monat an einem Dienstagnachmittag zwei Stunden zu besuchen. Die Besuche finden in Begleitung der Beiständin oder einer von dieser bezeichneten Fachperson statt.