würde dem Wiederaufbau der Beziehung zwischen dem Vater und der Tochter nichts im Wege stehen. Die Beiständin führte weiter aus, sie hätte den Vater nicht erreichen können, empfehle jedoch eine Anpassung von dessen Recht auf persönlichen Verkehr und die Initiierung von begleiteten Besuchen. 1.5. Mit Eingabe vom 29. November 2022 (act. 4) teilte die Beiständin dem Familiengericht Baden mit, dass der Vater den Wunsch geäussert habe, das Besuchsrecht für die Betroffene wiederzuerlangen.