1.4. Mit Eingabe vom 21. Juli 2022 an das Familiengericht Baden (KEKV.2023.6, act. 6 f.; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich jeweils auf KEKV.2023.6) berichtete die Beiständin, dass es ihr nicht gelungen sei, den Vater betreffend Unterstützung bei der Suche nach einer Therapiestelle zu kontaktieren. Indes sei ihr ein Arztbericht vom 20. Mai 2022 von med. prakt. I._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (act. 2 f.), zugestellt worden, wonach sich der Vater einem intensiven Therapieprozess unterzogen habe und in diesem Zusammenhang kein Mangel an Empathiefähigkeit festgestellt worden sei. Aus ärztlicher Sicht -3-