3.4.6. Gleichzeitig wird die Beistandsperson darauf hingewiesen, dass sie gemäss ihrem Aufgabenbereich tätig zu werden hat. Es geht nicht an, dass die Anmeldung für die BBT im Sand verläuft, nur weil diese Aufgabe an die Eltern delegiert wird. Dies ist gerade nicht Sinn und Zweck der Massnahme. Das Formular der BBT ist nach Absprache betreffend die Organisation mit der Beschwerdeführerin sowie dem Vater durch die Beistandsperson – ohne Veränderungen des Vordrucks – auszufüllen und den Eltern lediglich zur Unterschrift vorzulegen. Sollte die Anmeldung aufgrund des fehlenden Einverständnis eines Elternteils scheitern, ist auf Folgendes hinzuweisen: