3.2.3. Der Vater bringt in seiner Stellungnahme im Wesentlichen vor, dass er die Weiterführung der Beistandschaft unterstütze, respektive aufgrund der in der Zwischenzeit eingegangenen Gefährdungsmeldung eine Erweiterung der Massnahme zu prüfen sei (vgl. Stellungnahme vom 28. November 2023).