2.4. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 (Postaufgabe am 5. Dezember 2023) reichte die Beschwerdeführerin innert Frist eine freigestellte Stellungnahme ein. 2.5. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 (Postaufgabe am 21. Dezember 2023) reichte der Vater innert Frist eine freigestellte Stellungnahme ein. 2.6. Mit Eingabe per Fax vom 13. Januar 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine freigestellte Stellungnahme ein. 2.7. Die Beistandschaft liess sich nicht vernehmen. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: