5. Anerkennung und Wahrung meines Rechtes gemäss Entscheid vom 3. März 2022 VF.2020.25 Abs. [recte: Dispositiv-Ziff.] 2.2., alle wichtigen Entscheidungen (wie beispielsweise einer erneuten Besuchsbeistandschaft) allein treffen zu dürfen und diese durchsetzen zu können." 2.2. Mit Eingabe vom 22. November 2023 verzichtete die Vorinstanz auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids. 2.3. Mit Eingabe vom 28. November 2023 reichte der Vater innert Frist eine Stellungnahme ein. -5-