4. Der erste ordentliche Bericht ist per 30. September 2024 zu erstellen und dem Familiengericht Zofingen bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. 5. Der Beistand wird ersucht, mit dem bisherigen Mandatsträger die Übergabe von Akten und Informationen direkt zu regeln. 6. Der Beistand wird eingeladen, nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse zu stellen. […] "