1.4. Mit Eingabe vom 21. April 2023 an das Familiengericht Zofingen ersuchte das Familiengericht Aarau um Übernahme der für den Betroffenen bestehenden Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB, da dieser zwischenzeitlich nach S._____ und somit in das Zuständigkeitsgebiet der Kindesschutzbehörde Zofingen gezogen sei (KEZW.2023.32, act. 2 f.; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich ohne anderweitigen Hinweis jeweils auf KEZW.2023.32). Nach einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sowie dem ehemaligen Berufsbeistand E._____ am 23. August 2023 (act.