2. Die Sache wird zurückgewiesen an die Vorinstanz zum Entscheid über die Beschulung und Betreuung von B._____ sowie die Prüfung der Anordnung einer kinderpsychologischen Begleitung. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.