6.2. Der Konflikt der Eltern über die Beschulung des Betroffenen und damit zusammenhängend auch seine Betreuung dauert nun (nachdem die Mutter mit dem Homeschooling ganz zu Beginn als vorübergehende Lösung noch einverstanden war) seit mindestens 1 ½ Jahren an. Dabei blieb auch die Aufteilung der Betreuungstage in dieser Zeit offenbar nicht konstant, sondern scheint ein regelmässiger Streitpunkt zu sein (vgl. Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 3 f. und die Eingabe der Mutter vom 25. Juli 2023, act.