Die Verhaltensauffälligkeiten des Betroffenen sind aus seiner Schulzeit vor Januar 2022 bekannt, standen aber bereits damals einer Regelbeschulung (mit begleitenden Massnahmen) grundsätzlich nicht entgegen. Unabhängig davon, ob der Betroffene die Diagnosekriterien für ADHS erfüllt oder nicht, ist demnach sowohl eine Beschulung in der Regel- oder einer anderen Schule als auch Homeschooling grundsätzlich möglich.