KEMN.2022.624). Gemäss den Aussagen der Eltern habe der Schulpsychologische Dienst nicht den Eindruck gehabt, dass man ADHS weiterverfolgen müsse. Die Schulsozialarbeiterin habe gesagt, eine Diagnose sei nicht gewinnbringend für den Unterricht, da eine Regulation von innen ausgehen müsse (Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 10).