5.2. Eine psychologische Abklärung des Betroffenen ist als Grundlage für den Schulpsychologischen Fachbericht vom 17. Oktober 2022 bereits durch den Schulpsychologischen Dienst erfolgt. Gemäss diesem Bericht (S. 2) fanden Gespräche mit den Eltern und testdiagnostische Abklärungen von Mai bis Juli 2022 statt. Hinweise darauf, dass sich der zu beurteilende Sachverhalt in der Zwischenzeit verändert hätte, sind nicht ersichtlich. Mit dem Schulpsychologischen Fachbericht wird weder ein Verdacht auf ADHS geäussert, noch diesbezügliche Abklärungen angeregt (act. 12 ff. in - 10 -