Dies decke sich mit dem Eindruck, den die Fachrichterin F._____ anlässlich der Anhörung des Betroffenen im Januar 2023 habe gewinnen können. Es sei für den Betroffenen schwierig gewesen, sich im Gespräch zu fokussieren und er habe eine deutliche motorische Unruhe gezeigt. Es hätten sich während der Anhörung, anamnestisch und in der Verhaltensbeobachtung deutliche Symptome gezeigt, welche auf ein mögliches Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätssyndrom hindeuteten. Bei der beschriebenen Symptomatik sei es indiziert, auch mögliche Teilleistungsstörungen abzuklären (angefochtener Entscheid, E. 3.3).