4.5. Gemäss den Angaben der Mutter stimmte sie dem Homeschooling stets nur als kurzfristige, vorübergehende Lösung zu, zunächst für einige Wochen, dann in einem Gespräch mit der Schulleitung im "Spätwinter 2022" "maximal bis zu den Frühlingsferien" und schliesslich an der Verhandlung vom 25. November 2022 bis zum Entscheid des Familiengerichts "über eine passende Beschulungslösung" (vgl. Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 12; Eingabe der Mutter vom 25. Juli 2023, act. 21 f. in KEMN.2023.346, S. 1). An der alternierenden Obhut für den Betroffenen möchte sie festhalten (vgl. Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 2).