4.4. Im Haushalt der Mutter lebt zudem eine Halbschwester des Betroffenen aus einer späteren Beziehung der Mutter; diese Halbschwester wird von der Mutter sowie ihrem Vater ebenfalls alternierend betreut und die Mutter arbeitet (in der Zeit, in welcher sie ihre Kinder nicht betreut) zu 60%. Der Beschwerdeführer ist selbständigerwerbend und richtet seine Arbeitszeiten nach der Kinderbetreuung bzw. dem Homeschooling (welches teilweise auch von seiner Ehefrau übernommen wird; vgl. Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 2 f.). -7-