4.2. Der Betroffene hatte zunächst die öffentliche Schule besucht, verweigerte dann jedoch die Maskenpflicht und wollte nicht mehr zur Schule gehen; daraufhin entschieden die Eltern im Januar 2022, mindestens vorübergehend die Beschulung des Betroffenen zusammen mit den drei weiteren Kindern im väterlichen Haushalt (zwei Halbgeschwister und ein Kind der Ehefrau des Beschwerdeführers aus einer früheren Beziehung) per Homeschooling sicherzustellen (Schulpsychologischer Fachbericht vom 17. Oktober 2022, act. 12 ff. in KEMN.2022.624, S. 1; Protokoll vom 25. November 2022, act. 34 ff. in KEMN.2022.624, S. 4).