5. Eventualiter zu Ziff. 2: Dispositiv-Ziff. 1 des angefochtenen Urteils sei vollumfänglich aufzuheben und es sei die Sache zur Fällung eines erneuten Sachentscheids an die Vorinstanz zurückzuweisen. 6. Eventualiter zu Ziff. 3: Dispositiv-Ziff. 2 des angefochtenen Urteils sei vollumfänglich aufzuheben und es sei die Sache zur Fällung eines erneuten Sachentscheids an die Vorinstanz zurückzuweisen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge der Mutter."