2. Mit der neuropsychologischen Abklärung wird E._____, Fachpsychologin für Neuropsychologie und Psychotherapie FSP, Praxis Q._____, beauftragt, wobei sich E._____ in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst nach Möglichkeit auch zu den Voraussetzungen einer geeigneten Schullösung zu äussern hat. -4- 3. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 15. September 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Oktober 2023 Beschwerde mit den Anträgen: