2.7. Mit Entscheid vom 14. September 2023 erkannte das Familiengericht Zofingen (KEMN.2023.346): " 1. Für B._____ wird eine neuropsychologische Abklärung betreffend eine mögliche Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung sowie eine möglichen Teilleistungsstörung angeordnet.