" 1. Eine allfällige Therapie konnte aufgrund fehlenden Kapazitäten der Praxen und rechtlichen Befugnissen der Beistandsperson nicht aufgegleist werden. 2. Die geeignete Schullösung konnte nicht besprochen werden, weil die Kindseltern unterschiedliche Meinungen vertreten. 3. B._____ wird am tt.mm.2023 12 Jahre alt, weshalb seine Äusserungen angehört werden sollten. 4. Eine Regelung des Besuchsrechts durch das Familiengericht würde eine Basis zur weiteren Zusammenarbeit schaffen und womöglich die Schullösung klären."