4. Der Bericht der Beistandsperson betreffend einer geeigneten Schullösung und einer allfälligen Therapie ist dem Familiengericht bis Ende März 2023 einzureichen." 2.2. Am 27. Januar 2023 fand eine Anhörung des Betroffenen durch eine Fachrichterin des Familiengerichts Zofingen statt (act. 77 f. in KEMN.2022.624). 2.3. Am 28. März 2023 erstattete der eingesetzte Beistand Bericht "betreffend Schullösung" an das Familiengericht Zofingen (act. 8 ff. in KE.2015.238) mit dem Fazit: -3-