4.3. Eine Weisung an einen Elternteil, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, ist nach dem Dargelegten nicht zulässig. Zulässig ist grundsätzlich allerdings die Anordnung einer Weisung, an einem speziellen Programm im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt mitzumachen. Im vorliegenden Fall wurde den Eltern mit angefochtenem Entscheid in Dispositivziffer 1 bereits die Weisung erteilt, den Kurs Kinder im Blick zu absolvieren. Dieser Kurs soll dazu beitragen, das Wohlbefinden der Eltern zu verbessern, ihre Sensibilität für die kindlichen Bedürfnisse zu erhöhen und den Elternkonflikt zu reduzieren.