3. 3.1. Weiter beantragt die Beschwerdeführerin die Anordnung von vorläufig begleiteten Besuchen ohne Übernachtungen der Betroffenen beim Vater. 3.2. Der Dispositiventscheid vom 4. April 2023 äusserte sich zum Antrag der Beschwerdeführerin auf ein stundenweises, anfänglich begleitetes Besuchsrecht, das später in Absprache mit einem Beistand unbegleitet, jedoch ohne Übernachtungen wahrgenommen werden solle, nicht.