- Es sei sicherzustellen, dass bis auf weiteres keine unbegleiteten Besuche der Kinder beim Kindsvater erfolgen. - Es sei sicherzustellen, dass bis auf weiteres keine Übernachtungen der Kinder beim Kindsvater erfolgen. - Es sei der Antrag der Kindsmutter auf das alleinige Sorgerecht bis auf weiteres gutzuheissen und zu erstatten." 4.2. Mit Verfügung vom 6. November 2023 leitete die Vorinstanz der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz den Bericht der Beiständin vom 2. Oktober 2023 zur Kenntnisnahme weiter.