4. Der Antrag der Mutter auf Zuteilung des alleinigen Sorgerechts wird abgewiesen. 5. Soweit mehr oder Anderes beantragt wird, werden die entsprechenden Anträge abgewiesen. 6. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 8. Es wird auf die Bestimmungen von § 43 Abs. 5 EG ZGB betreffend Kostentragung hingewiesen. Diese lauten wie folgt: […]