und eines Sozialberichts vom 14. November 2022 (act. 28 ff.) sowie der Anhörung der Eltern am 6. Januar 2023 (act. 88 ff.), erkannte das Familiengericht Baden mit Entscheid vom 4. April 2023 Folgendes (KEMN.2022.1492 / KEMN.2022.1493): " 1. Den Eltern wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, sich umgehend in ihrem Kanton für den Kurs Kinder im Blick anzumelden und diesen zu absolvieren. Die entsprechenden Anmeldungen haben sich zu richten an: […] 2. Für B._____ und D._____ wird eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet, welche folgende Aufgabenbereiche umfasst: