1. A._____ und E._____ sind die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern der gemeinsamen Kinder B._____, geboren am tt.mm. 2016, und D._____, geboren am tt.mm. 2020, (nachfolgend: Betroffene). Die Betroffenen stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge. Vom 1. April 2016 bis zum 11. Juli 2021 wohnten die Eltern im gleichen Haushalt in R._____. Am 18. April 2021 unterzeichneten sie eine Umgangsvereinbarung. Am 11. Juli 2021 zog der Vater nach S._____.