3.1.4. Die Beschwerdeführerin bringt mit Eingabe vom 22. November 2023 vor, sie verstehe nicht, dass die Vorinstanz ohne jegliche Kontaktaufnahme mit ihr oder dem bisherigen Beistand einen Entscheid gefällt habe. Zudem habe ihr der bisherige Beistand seine Bereitschaft zur Weiterführung seines Amts zugesichert.