Dieser sinngemässe Antrag auf Entlassung aus dem Amt sei gutgeheissen und mit Entscheid vom 29. September 2023 in Absprache mit der Wohnsitzgemeinde des Betroffenen per 1. November 2023 eine neue Mandatsträgerin eingesetzt worden. Nachdem der bisherige Beistand sein Mandat "per sofort" zur Verfügung gestellt habe, sei einer allfälligen Beschwerde gegen den Mandatsträgerwechsel die aufschiebende Wirkung entzogen worden, damit die neue Mandatsträgerin den bisherigen Beistand – wie von diesem gewünscht – zeitnah ablösen könne.