3.1.2. In der Beschwerde äussert sich die Beschwerdeführerin dahingehend, dass der Betroffene von diesem Entscheid keine Kenntnis hatte, da ihm der Entscheid nicht zugestellt worden sei. Sie als Mutter und neben dem Beistand einzige Bezugsperson des Betroffenen habe dem Familiengericht Kulm am 12. September 2023 mitgeteilt, dass sie mit dem Mandatsträgerwechsel nicht einverstanden sei. Das Gericht habe ihr daraufhin keine Antwort gegeben und ohne ihr Wissen einen neuen Beistand ernannt. Dies zeuge von Arroganz, sie hätte erwartet, dass das Familiengericht Kulm sie über den Mandatsträgerwechsel orientiere.