1.3. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist der Entzug der aufschiebenden Wirkung des erst im Dispositiv eröffneten Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Kulm vom 29. September 2023, womit betreffend die Beistandschaft für den Betroffenen ein Mandatsträgerwechsel vorgenommen wurde. 1.4. Die Beschwerde gegen den Dispositiventscheid vom 29. September 2023 wurde innert der 10-tägigen Frist gemäss Art. 445 Abs. 3 ZGB eingereicht und leidet an keinem Formmangel, weshalb auf diese einzutreten ist.