Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Für B._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm.1965, besteht eine umfassende Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB. 2. 2.1. Mit Schreiben vom 31. August 2023 erklärte C._____, […], als bisheriger Beistand des Betroffenen per sofort von seinem Mandat zurückzutreten. 2.2. Das Präsidium des Familiengerichts Kulm fällte am 29. September 2023 folgenden Entscheid im Dispositiv (KEMN.2023.589): " 1. Das Mandat des Beistands C._____ wird infolge Demission per 31. Oktober 2023 beendet. Der Beistand wird unter Verdankung seiner Verdienste aus seinem Amt entlassen.