2.7. Die Vorinstanz informierte mit Schreiben vom 19. Dezember 2023, dass der Betroffene durch den Internationalen Sozialdienst in die Schweiz überführt werde und er danach durch das Familiengericht im Beisein der Beiständin angehört werde. 2.8. Mit Eingabe vom 5. Januar 2024 reichte die Vorinstanz das Protokoll der Anhörung des Betroffenen vom 19. Dezember 2023 ein. 2.9. Mit Eingabe vom 18. Januar 2024 (Postaufgabe: 19 Januar 2024) reichte der Beschwerdeführer 1 eine weitere Stellungnahme ein. -5- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: