2.6. Die Vorinstanz informierte mit Schreiben vom 19. November 2023 darüber, dass der Betroffene sich unlängst aus der Institution K._____ entfernt und am 17. November 2023 anlässlich der Einreise in U._____ angetroffen bzw. nunmehr dort in ein Kinderheim habe verbracht werden können. Sein Bruder habe sich ebenfalls bei ihm befunden. Unklar sei aktuell noch, wie die beiden nicht erwerbstätigen Personen die finanziellen Mittel hätten generieren können, um diese Reise bis nach U._____ bewältigen zu können.