2. Der Vormundin wird die Weisung erteilt, bis zum 29. Juni 2023 (Eingang am Familiengericht) eine geeignete Unterbringung für den Betroffenen zu organisieren. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 1.7. Mit Entscheid des Familiengerichts Brugg vom 27. Juli 2023 wurde die bisherige Vormundin G._____ per 31. Juli 2023 aus ihrem Amt entlassen und per 1. August 2023 F._____ von den Sozialen Dienstleistungen Region Brugg ernannt (vgl. KEMN.2023.558).