Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz beschliesst: Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.