Gemäss dem Rechenschaftsbericht vom 10. Oktober 2022 habe er auf eine Gesprächseinladung der Beiständin geantwortet, dass er ihr bereits im Januar 2022 mitgeteilt habe, dass er für Fragen und Auskünfte nicht mehr zur Verfügung stehe. Hinsichtlich eines gesundheitlichen Anliegens betreffend des Betroffenen 1 im September 2022 habe er der Beiständin geantwortet, dass der Betroffene 1 seit offensichtlich knapp zwei Jahren nicht in den Genuss der Ergotherapie komme und es sich folglich nicht um ein dringendes medizinisches Problem handeln könne; das Gericht werde in Kürze über die Anträge entscheiden, weshalb er sich zu einem laufenden Verfahren nicht entsprechend äussere.