5.3.3. Der vorliegende Rechenschaftsbericht gibt zwar insbesondere die Sicht der Kindsmutter wieder. Wie der Beschwerdeführer denn auch selbst ausführt, weigerte er sich ab Januar 2022, mit der Beiständin zu kommunizieren. Gemäss dem Rechenschaftsbericht vom 10. Oktober 2022 habe er auf eine Gesprächseinladung der Beiständin geantwortet, dass er ihr bereits im Januar 2022 mitgeteilt habe, dass er für Fragen und Auskünfte nicht mehr zur Verfügung stehe.