würde regelmässig oder selbstständig in die Therapie gehen. Auch die Beurteilungen der Beiständin, dass der Betroffene 1 bezüglich seiner Ernährung viel erreicht habe oder dass sich die Kinder gut entwickelten, seien falsch. Die Beiständin habe vor der Berichterstellung weder mit allen involvierten Therapeuten gesprochen noch habe sie – wie ursprünglich versprochen − einen runden Tisch einberufen. Die Beiständin nehme die Kindsmutter immer in Schutz, obwohl diese wiederholt sein Besuchsrecht beschnitten habe. Der Betroffene 1 habe sich zudem beklagt, dass er zu Hause bei der Kindsmutter geschlagen und eingesperrt werde und er es (dort) nicht mehr aushalte.