Den Bericht selbst stützte sie auf zwei Gespräche mit den Eltern (je ein Einzel- sowie ein gemeinsames Gespräch), einen Hausbesuch bei der Kindsmutter und den Betroffenen, E-Mail- bzw. telefonische Kontakte mit den Eltern sowie Abklärungen bei der Schule. Gemäss Ausführungen der Beiständin im Rechenschaftsbericht wohnten die Betroffenen bei der Kindsmutter und verbrächten jeweils alle zwei Wochen von Donnerstagabend bis Montagmorgen beim Beschwerdeführer. Gemäss den Aussagen der Kindsmutter "kämen" sie von diesen Besuchen gut zurück. Die Kindsmutter mache sich aber hinsichtlich der Betreuung durch den Beschwerdeführer trotzdem Sorgen, da er nicht auf ihre Nachrichten reagiere.