5.3. 5.3.1. Im zu beurteilenden Rechenschaftsbericht für die Periode vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 (act. 221 in KE.2017.91; act. 210 in KE.2017.92) fasste die Beiständin die Vorgeschichte kurz zusammen und erläuterte zusammengefasst die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie ihre aktuelle Situation. Den Bericht selbst stützte sie auf zwei Gespräche mit den Eltern (je ein Einzel- sowie ein gemeinsames Gespräch), einen Hausbesuch bei der Kindsmutter und den Betroffenen, E-Mail- bzw. telefonische Kontakte mit den Eltern sowie Abklärungen bei der Schule.