3.1.2. Gegenstand des angefochtenen Entscheides ist einzig die Genehmigung des Rechenschaftsberichts der Beiständin für die Periode vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Mit der Genehmigung des Berichts bringt das Familiengericht Rheinfelden zum Ausdruck, dass die Betreuung durch die Beiständin für die entsprechende Periode als richtig angesehen werde. Die Anfechtung des Genehmigungsentscheides ist daher nicht das geeignete Mittel, um einen Wechsel der Beistandsperson zu bewirken.