5. Es sei zum Schutz der Kinder einstweilen und bis zur Durchführung der beantragten zweiten Anhörung der Kinder durch das Bezirksgericht Rheinfelden davon abzusehen, die Mutter mit einer Kopie dieser Beschwerde zu bedienen 6. Es sei dem Beschwerdeführer der Kostenerlass für die Prozessführung zu bewilligen 7. Alles unter o/e Kostenfolge" 3.2. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 5. Oktober 2023 wurde erwogen, dass dem Antrag des Beschwerdeführers, dass der Kindsmutter die -4-