Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden lässt sich den Akten im Weiteren entnehmen, dass es in der Vergangenheit nicht nur zu Problemen in der Zusammenarbeit mit der Beiständin, sondern auch mit weiteren Fachpersonen kam. So gestaltete sich offenbar auch die Kooperation zwischen den Beschwerdeführenden und der Gemeinde Q._____ schwierig (vgl. hierzu act. 5 in KEMN.2021.803). Gemäss Sozialbericht vom 18. Oktober 2021 ist den beteiligten Sozialarbeitenden aufgefallen, dass sich die Beschwerdeführenden in Gesprächen zwar kooperativ zeigten, sich aber anschliessend nicht an Abmachungen hielten. Zudem habe der Beschwerdeführer eine bestimmte Idee, wie seine Familie unterstützt