__ unter Mitarbeit der behandelnden Kinderärztin übernommen, wobei für die Neuaufgleisung und Finanzierung von Therapieangeboten jeweils inner- und ausserkantonale Abklärungen notwendig gewesen seien. Aufgrund der ausserfamiliären Platzierung, der hohen Komplexität des Falles (hoher Therapie-, Förder- und Betreuungsbedarf der Betroffenen aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation sowie Koordinationserfordernis) und der teilweise mangelnden Kooperationsbereitschaft der Eltern für eine konstruktive und konstante Zusammenarbeit mit den involvierten Fachpersonen sei aus fachlicher Sicht die Weiterführung der Beistandschaft zu empfehlen.