3.3. Die Beiständin führt in ihrer Stellungnahme vom 27. Oktober 2023 zusammengefasst aus, dass sich der Gesundheitszustand der Betroffenen zusehends stabilisiere und die Beschwerdeführerin in der Lage sei, die pflegerischen Leistungen zu übernehmen. Aufgrund ihrer komplexen Gesundheitssituation werde die Betroffene auch in Zukunft auf intensive medizinische und therapeutische Begleitung angewiesen sein. Die Koordination der verschiedenen Therapien werde von den Mitarbeitenden der Institution O.___